Contract Design, im Deutschen auch Objekteinrichtung genannt, bezeichnet die Einrichtung gewerblicher oder öffentlicher Räume – etwa Hotels, Büros, Gastronomie oder Gesundheitseinrichtungen – im Unterschied zur Einrichtung privater Wohnräume. Objekteinrichtung unterliegt zusätzlichen Anforderungen wie Brandschutz, Strapazierfähigkeit und Barrierefreiheit, die im privaten Wohnbereich in dieser Form nicht gelten.
Glossar