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Glossar

Contract Design / Objekteinrichtung

Contract Design, im Deutschen auch Objekteinrichtung genannt, bezeichnet die Einrichtung gewerblicher oder öffentlicher Räume – etwa Hotels, Büros, Gastronomie oder Gesundheitseinrichtungen – im Unterschied zur Einrichtung privater Wohnräume. Objekteinrichtung unterliegt zusätzlichen Anforderungen wie Brandschutz, Strapazierfähigkeit und Barrierefreiheit, die im privaten Wohnbereich in dieser Form nicht gelten.

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